Hallo,

ich biete eine Dienstleistung (Filmaufnahme und Videoschnitt von Hochzeiten) an und habe dafür auch schon ganz offiziell ein Gewerbe angemeldet.

Darf man (nach deutschem Recht) an sogenannte "schwarze Bretter" in Supermärkten, Universitäten, Schulen, Kirchen etc. eine Werbung für gewerbliche Angebote anbringen (z.B. mit Abreißzetteln) und wenn ja: Muss man dann neben der Telefonnummer auch die komplette Adresse angeben, auf die das Gewerbe gemeldet ist; also quasi eine Art Impressumspflicht?