Mein Vater ist vor Kurzem verstorben. Er hat kein Testament gemacht und es existieren noch zwei Kinder aus erster Ehe. Für sein Sparbuch hat Er für mich bei Seiner Sparkasse eine Vollmacht ,,über den Tod hinaus,, eingerichtet. Nun stehen einige Kosten wie Bestattung, Entsorgung bzw. Wohnungsauflösung an. Kann ich mir zur Begleichung der Kosten Geld von diesem Sparbuch abheben?