Moin,

Ich habe mir vor paar Tagen ein ehemaliges Gemeindefahrzeug (VW T5) gekauft.

Der Bus hat noch so einen orangenen Lichtbalken drauf der eigentlich ganz cool aussieht ;)

Jetzt ist meine Frage ob ich das Ding drauf lassen darf (natürlich nicht angeschaltet während der Fahrt) oder ob das rechtlich ähnlich geregelt ist wie bei einem Blaulicht.

Über Antworten freue ich mich :)

Grüße