Hallo zusammen!

habe folgende Frage! Ich habe eine schriftliche Vereinbarung mit dem Jugendamt was den Kindesunterhalt angeht! Nun war meine Ex-Freundin bei einem Anwalt der allerdings mehr Unterhalt fordert als das was ich mit dem Jugendamt vereinbart habe! Nun meine Frage! Hat die schriftliche Vereinbarung mit dem Jugendamt Vorrang gegenüber dem Schreiben des Anwaltes?