Wir kennen keinen Beweis aus der Scharia, der darauf hinweist, dass das Austreten von Blut aus irgendeinem Teil des Körpers, mit Ausnahme der Vagina, die rituelle Gebetswaschung (Wudu) ungültig macht.

Quelle: https://islamfatwa.de/gottesdienste-ibadah/8-reinigung/187-wudu/1739-annulliert-das-bluten-die-wudu-rituelle-waschung

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In der IT bieten sich zahlreiche Möglichkeiten zur Branchenauswahl, da sie in nahezu allen Bereichen benötigt wird. Du kannst als IT-Dienstleister für große Unternehmen beginnen, die Systeme in ihren Betrieb integrieren möchten. Ebenso gibt es IT-Anwendungen in Branchen wie dem Bauwesen oder der Pharmaindustrie. Die Eignung für den Banken- oder Versicherungssektor ist meiner persönlichen Meinung nach fraglich, aber du könntest auch einen Imam konsultieren, der dir sicherlich hilfreiche Einblicke in die Verbote im Islam geben kann.

Wal Lahu Alem

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