Hallo, leider steht hier sehr viel Quatsch drin und viele Antworten gehen an dem eigentlichen Thema/Frage vorbei. Habe eigentlich das selbe Problem. Kurz: Lebe seit 44 Jahren in Deutschland, habe Ende 1998 die Ausbürgerung TR beantragt, hat ca 3/4 Jahr gedauert, Einbürgerungszusage etc. letztlich bin ich August 1999 ausgebürgert/Eingebürgert worden. Damals gab es noch diese orangene Karte, die es ehemaligen Türkischen Bürgern ermöglichen sollte, sich in der Türkei noch mit Ihren alten Unterlagen bei Behörden etc, ausweisen zu können. Diesen hatte ich bei der Ausbürgerung beantragt. 7 Jahre später stellte sich raus, das ich nicht eine orange Karte beantragt hatte sondern die Wiedereinbürgerung! (Mangels türkisch Kenntnisse und falscher Beantragung des Konsulatsmitarbeiters!) Nu habe ich das Problem gehabt das unsere Deutsche Staatsangehörigkeit ungültig wurde, ich und meine Frau einen Türkischen Pass neu holen mußten. Natürlich wurde mein Pass nur für ein Jahr erteilt, danach nur für ein 1/2 verlängert. Mit in-empfangname des Passes beim Konsulat gleich wieder Ausbürgerung beantragt. Meine Frau hat dann Ihre ausbürgerungsunterlagen bekommen, ich nicht. Keine Benachrichtigung nix! Nur die Auskunft wegen nicht abgeleistetem Wehrdienst wird der Austritt verweigert. UND WARUM BITTESCHÖN wurde es das erste mal genehmigt?? Faktisch wurden meine Frau und ich als TR-Staatsbürger weitergeführt. Also Doppelte Staatsbürgerschaft. 1999 hat aber die Bundesregierung rückwirkend zum 1.Juni 1999 beschlossen, wer bis dahin die Doppelte hat=OK, wer danach die doppelte hat, verfällt die Deutsche. So nu stand ich 2007 da und hatte keine Möglichkeit. Entweder werde abgeschoben, oder zahle 7650,-€ + Kosten Hin/Rückflug, Handgeld (Ist nämlich gravierend anders als in DE) oder für 15 Monate Hin ohne Rückkehrmöglichkeit wegen Klausel für ausländische Mitbürger 6 Monate Ausland =keine Einreise)Arbeit weg, Haus seit 20 Jahren abzahlen weg alles weg! Gottsei Dank gibt es eine Härteklausel: Wenn die Ausbürgerung an die Zahlung einer Geldsumme von über ~5005,-€ abhängig gemacht wird, diese Summe das Einkommen (Brutto/netto weiß ich nicht mehr)von 3 Gehältern überschreitet, der Antragsteller keine Sozialhilfe oder ähnl. erhält, wird die doppelte Staatsbürgerschaft akzeptiert. So in meinem Fall. Ganz, ganz bitterer Nachgeschmack: Man muß bei der Einbürgerung einen Zettel mit unterschreiben das im Falle eines Falle der Deutsche Staat nicht helfen kann wenn man in der Türkei oder auch "befreundete" Staaten der Türkei festgehalten wird. Also ich fliege in die Türkei in Urlaub oder wegen Sterbefall in der Türkei, ich entweder garnicht eingelassen werde oder ich bei Ein oder Ausreise festgehalten werden und zum 15 Monatigen Wehrdienst per "Feldjäger" abgeführt werde. Also ist nix mit Türkei! Haus ist noch immer nicht abbezahlt, Kurzarbeit, Banken geben eh nix. Da meine finanzielle Situation es nicht zuläßt den Wehrdienst in jeglicher Art abzuleisten werde ich wohl oder übel die Türkei meiden müssen. Im übrigen sind auch meine Kinder ja automatisch wieder mit in TR eingebürgert worden. Da mein großer jetzt 22 geworden ist haben wir jetzt seine Ausbürgerung aus TR beantragt! Er geht hier in DE zum Wehrdienst. Hoffe das meine ziemlich lange ausführung Licht in das Wirrwarr gebracht hat. Allen "Eingeborenen" möchte ich mit auf den Weg gebe, das sie keine Ahnung haben was Bürokratie ist und was es für ein Aufwand ist zum Konsulat zu kommen. Einige müssen bis zu 450 km fahren, Stundenlang anstehen bis man überhaupt reinkommt, dann innen anstehen und dann fehlt nur irgendeine Kleinigkeit und schon ist wieder einer deiner Urlaubstage verplant. Für mich ist es immer ein Graus gewesen.

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