Guten Abend,

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe vor ca 1 Monat mein Pferd verkauft, was jetzt wieder zurück kommt da der Käufer ihn nicht mehr wollte.

Da ich dachte ich habe kein Pferd mehr habe ich meiner Freundin meinen Sattel mündlich verkauft, sie hatte aber nicht genug Geld also hat sie mir eine Anzahlung von ca einem Drittel des Kaufpreises gemacht.

Jetzt kommt das Pferdchen ja wieder zurück und ich könnte diesen Sattel sehr gut gebrauchen, meine Freundin hat sich wohl das selbe gedacht und direkt angeboten mir den Sattel zurück zu geben (Beweis als Sprachnachricht bei WhatsApp)

habe dann nach mehrmaligen anbieten ihrerseits irgendwann gesagt dass ich den Sattel zurück nehmen würde und ihr direkt das Geld (die Anzahlung) zurück gezahlt.

Tja bei Geld hört die Freundschaft auf…. Bin ihr wirklich sehr entgegen genommen, habe viel Verständnis gezeigt und hätte ihr den Sattel auch noch so lange gelassen bis sie einen neuen hat

das hat wohl alles nicht gereicht, sie droht mir jetzt mit einem Anwalt und beharrt auf den Abschluss des Kaufvertrages…

meine Frage ist jetzt, gilt es durch das anbieten ihrerseits und den direkten Geldeingang meinerseits als Rückabwicklung? Gilt ihr Angebot den Sattel zurück zu geben auch als mündlichen Vertrag?

klar könnte ich das Geld nehmen und mir einen neuen Sattel holen, da hängt aber sehr viel Herz dran und er ist passgenau auf mein Pferd gebaut worden😉