Hallo, ich und meine Frau habe in Dänemarkt geheiratet weil wir vermeiden wollten eine Ledigkeitsbescheinigung aus Turkmenistan zu beantragen! jetzt wolten wir in Deutschland die Ehe eintragen und da sagt uns die Standesamtbeamte das wir die Ledigkeitsbescheinigung trotzdem brauchen um anzuerkennen das die Ehe rechtens ist! weis da einer bescheid darf sie nochmall die Ledigkeitsbescheinigung verlangen?

Mfg K.B.