Hallo,

ich wohne aktuell in einer Mietwohnung mit eigener Gasetagenheizung im Bad. Somit habe ich einen eigenen, seit vielen Jahren bestehenden Gasversorgungsvertrag mit einem Anbieter. Dieser Anbieter ist mir inzwischen aber zu teuer und ich kann den Vertrag jetzt in 3 Monaten kündigen und zu einem viel günstigeren Anbieter mit 12 Monate Laufzeit wechseln und somit über 50% Kosten sparen.

Auf der anderen Seite habe ich mich entschieden, dass ich langsam raus aus der Miete will und bin auf der Suche nach einer Traum-Eigentumswohnung.
Wann ich ich diese aber finde, weiß ich nicht… kann im nächsten Monat sein, in einem halben Jahr oder erst einem Jahr.

Ich weiß, dass es beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht des Gasvertrages gibt, wenn ich in der neuen Wohnung keine eigene Gasheizung habe bzw. oder es über eine Gemeinschafts-Heizung für das Mehrfamilienhaus läuft.

Meine Frage:

Gilt dieses Sonderkündigungsrecht auch im Falle eines erst abgeschlossene Neuvertrages/Anbieterwechsels? Oder muss ich da zwingend die 12 Monate zahlen obwohl ich dann nicht mehr in der Mietwohnung wohnen würde?

Ich weiß ja zum Zeitpunkt des Abschlusses des Neuvertrags wahrscheinlich nicht wann ich umziehe.

Ich würde halt gerne aus dem alten Versorgungsvertrag raus und mir das Geld sparen…