Die Anwesenheit ausländischer Truppen auf dem Gebiet der Bundesrepublik richtet sich (wie die Anwesenheit deutscher Truppen auf dem Gebiet der Partner) nicht nach einem "Besatzungstatut" sondern nach Verträgen, die die NATO-Verbündeten mit der BRD geschlossen haben. Schon alleine, dass die BRD da Vertragspartner ist, ist ein Zeichen ihrer Souveränität - wäre das Land "besetzt", dann bräuchte es nicht zuzustimmen...
Die BRD ist genauso "besetzt" wie Italien, Belgien, die Niederlande usw., wo sich ebenfalls US-Basen befinden.
Die nicht sonderlich NATO-freundliche Bundestagsfraktion "Die Linke" hat auf ihre Anfrage zur Problematik folgende Antwort erhalten, die auch die Entwicklung ganz gut zeigt und schon im allerersten Satz den tatsächlichen Rechtsrahmen anspricht:
"Mit dem Aufenthaltsabkommen von 1954 und dem NATO-Truppenstatut von 1951 wurde die Grundlage für den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland geschaffen"
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/055/1705586.pdf