Diese Angst kann nützlich sein, weil sie Dich mahnt ein rechtschaffenes Leben zu führen. 

Bemühst Du Dich darum, aber die Angst bedrückt Dich ohne dass Du recht weisst warum lies bzw. rezitiere doch einmal in diesen Momenten Maryam 96, an-Nur 55 oder as-Sura 23 (bzw. diese Sure von Anfang an, wenn die Beklemmung sehr stark ist).

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Vorsicht!

Bei dieser Phrase gibts einen Unterschied zwischen "made" und "make". "Made my day" sagt man tatsächlich zB. über eine lustige Begebenheit, eine spassige Aktion. Mit "Make my day" ist die Lage aber etwas anders. Das ist eine Herausforderung, scharf gesprochen, provozierend. Hat seinen Ursprung im Film "Dirty Harry" (wo Harry einem Geiselgangster damit signalisiert, dass er ihn bereitwillig erschiesst, sollte der Geisel etwas geschehen), ist in Deutschland anscheinend nicht so bekannt - aber wenn Du im engl. Sprachraum unterwegs bist, solltest Du vielleicht den "kleinen" Unterschied beachten.

"Made my day"=lustig; "Make my day"=herausfordernd.

Da kommts her: https://www.youtube.com/watch?v=ApdECER-tkw (3:10) (die dt. Synchro hilft hier nicht weiter; man hat die Phrase im Original belassen)

Ist zum geflügelten Wort geworden; wurde zB. vom "Economist" im Januar 2015 auf der Titelseite verwendet als Kommentar zu Tsirpas´ Wahlsieg in Griechenland. Da hält eine griech. Statue eine Knarre ausgestreckt in der Hand, die Überschrift lautet: "Come on, Angela, make my day".

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Die Anwesenheit ausländischer Truppen auf dem Gebiet der Bundesrepublik richtet sich (wie die Anwesenheit deutscher Truppen auf dem Gebiet der Partner) nicht nach einem "Besatzungstatut" sondern nach Verträgen, die die NATO-Verbündeten mit der BRD geschlossen haben. Schon alleine, dass die BRD da Vertragspartner ist, ist ein Zeichen ihrer Souveränität - wäre das Land "besetzt", dann bräuchte es nicht zuzustimmen...

Die BRD ist genauso "besetzt" wie Italien, Belgien, die Niederlande usw., wo sich ebenfalls US-Basen befinden.

Die nicht sonderlich NATO-freundliche Bundestagsfraktion "Die Linke" hat auf ihre Anfrage zur Problematik folgende Antwort erhalten, die auch die Entwicklung ganz gut zeigt und schon im allerersten Satz den tatsächlichen Rechtsrahmen anspricht:

"Mit dem Aufenthaltsabkommen von 1954 und dem NATO-Truppenstatut von 1951 wurde die Grundlage für den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland geschaffen"

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/055/1705586.pdf

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