Eine Trockenbatterie ist eine Batterie bei der das Elektrolyt gelartig (auch Gel-Batterie) oder fest ist (bis auf einige wenige Bestandteile). Solche Batterien sind fest verschlossen, d.h. die Elektrolytflüssigkeit kann weder nachgefüllt werden, noch auslaufen. Daher kann diese Batterie in jeder Lage betrieben werden (was z.B. bei einer normalen Autobatterie - Gegenteil von Trockenbatterie - nicht möglich ist).

Typisch für solche Batterien sind jegliche Art von Haushaltsbatterien z.B. A, AA, AAA, 9V-Bloc usw. aber auch Gel-Akkus.

http://de.wikipedia.org/wiki/Trockenbatterie

...zur Antwort

Hallo ich weiß es ist eventuell schon etwas spät aber nachdem ich gerade lauthals in's Lachen gekommen bin möchte ich jetzt einmal versuchen hier eine kompetente Antwort zu geben:

Die Antwort von LieberGott ist absolut falsch! Berührungsschutz im Sicherungskasten ist nicht notwendig! Der Kasten selbst stellt den Berührungsschutz dar, die Klemmen von N (blau) und PE (grüngelb) sowie die Klemmen an den Sicherungsautomaten bzw. -sockeln (L) (NEOZED/DIAZED usw.) müssen nicht zusätzlich mit Berührungsschutz versehen werden. Und wenn ich den Berührungsschutz abbaue (also den Kasten/Deckel)ist logischerweise darunter kein Berührungsschutz mehr. (P.S. Wenn ich eine Lampe aus der Fassung drehe... um Himmels willen da ist kein Berührungsschutz ich kann direkt auf L fassen... das muss unbedingt neu gemacht werden :D ) Auch an die Theorie der klassischen Nullung glaube ich nicht die wird von Fachkräften seit der Wende und spätestens seit 1997 (Änderung der Vorschrift) nicht mehr angewendet!

Zu newcomer: Falsch! Vor dem FI erfolgt die Trennung von PEN sonst ist der FI wirkungslos!

Zu spurrille: Ich hab selten so gelacht! Erzähl das mal deinem EVU... aber du musst versuchen dabei ernst zu bleiben :D. Und Berührungsschutz wird nicht durch FI gewährleistet, dieser übernimmt die Abschaltung im Fehlerfall. Und wie kommst du darauf solche Dinge zu schreiben ohne das du die Netzform kennst? Vielleicht ist es auch IT und auf PE ist N geklemmt ?!?

Die Frage: "Ist diese Verbindung zulässig?" kann so schnell und ohne weitere Angaben nicht geklärt werden. Dazu wäre es zunächst wichtig zu wissen wo der Energieverbrauchszähler angeschlossen ist und ob dieses Kabel direkt von Hausanschlußkasten kommt.

Grundsätzlich wirst du wahrscheinlich ein TN-CS Netz haben wie dies in 80% aller Haushalte in Deutschland ist. Genaues kann man dazu jedoch vom zuständigen EVU erfahren. Und bei einem TN-CS Netz werden an der ersten Klemmstelle i.d.R. Verteilerkasten PE (grüngelb) und N (zusammengeschlossen).

Warum? 1. Weil es nach DINVDE 0100 gefordert ist. 2. Um Sicherungsmaßnahmen wie z.B. den FI-Schutzschalter auch bei einer defekten Erdung (Stab-/Ring-/Fundamenterder an der HPAS) zu gewährleisten. 3. Damit im Fehlerfall (Kurzschluß/Leiterschluß) die Sicherung sicher auslöst, da das EVU nicht für Niederohmigkeit der N Leitung garantieren muss - nur für die Niederohmigkeit des Erders am Trafo! Es gibt noch Einiges mehr aber ich denke es reicht erstmal die drei wichtigsten auf zu zählen.

Mein Tipp an dich, hol dir einen Elektriker ggf. auch vom EVU und lass es prüfen, wenn du Befürchtungen dahingehend hast. Kostet zwar ein wenig Geld ist jedoch zuverlässiger als die gesamelten Antwortwerke hier und du kannst Nachts wieder ruhig schlafen. Kannst ja (falls noch nicht vorhanden - sehe ich jetzt auf den Bildern nicht) ein FI-Nachrüsten lassen um noch die Sicherheit zu erhöhen.

MfG ein Dipl-Ing. (FH) der Elektrotechnik

Ich würde mich auch freuen wenn einige Antwort-Verfasser bei Nicht-Ahnung einfach einmal Nichts sagen würden! An die Reparatur eines Auto's oder an das Neudecken eines Daches trauen sich keine Laien, aber wenn es um Elektrik im Haus geht - weiß immer Jeder alles. Es gibt schon einen Grund warum es den Beruf des Elektrikers gibt!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.