Ich habe mein Einfamilienhaus im Dez, 2015 verkauft. Der neue Eigentümer stelle bei Umbauarbeiten im Keller fest, dass nach Entfernen einer Wanderkleidung im Gästezimmer ca. 10 ganz durch die Kellerwand vorhanden sind. Ein vom neuen Eigentümer eingeholtes Gutachten führte die Risse auf untrschiedliches Absacken der Fundamente zurück. Es mussßte sofort gehandelt werden, da festgestellt wurde, dass auch die Kellerbodenplatte bereits geschädigt war. Lt. Gutachte ist das Absacken des Gebäudes durch Unterspülungen der Fundamente entstanden. z.B. versickertes Regenwasser kann Feinsteile aus dem Kiesbett ausgeschwemmt haben und das Volumen hierdurch kleiner wurde und somit das Haus unterschiedlich absackte. Mir viel dann ein, dass im Jahr 2000 die Hausanschlußleitung des Wasserwerkes an der Außenwand abgerissen war. Ich habe mir in diesen Tagen vom Wasserwerk die Protokolle über die Reparatur im jahr 2000 aushändigen lassen. Hiernach habe in den Schaden am 15.06.2000 um 7.25 Uhr gemeldet. Kein Wasser kann gezapft werden. Die Kellerinnenwand im Hausanschlußraum ist feucht. Um 9.30 Uhr hat ein Monteur des Wasserwerkes das Wasser abgesperrt und die Leitung repariert. Es sind somit über 2 Stunden Wasser unter Druck (Leitung NW 32) ausgeströmt. Da die Wand von außen bereits um 7.25 Uhr durchfuchtet war, ist anzunehmen, dass der Bruch der Leitung in der Nacht aufgetreten sein muss. Fachleute schätzen das auslaufende Wasser auf ca. 50.000 Liter bei 5-6 Stunden. Durch Bodenbohrungen kann nach 17 Jahren lt. Fachleuten nicht mehr nachgewiesen werden, dass damals Feinstteile aus dem Kiesbett ausgespült wurden. Meiner Meinung nach ist der Versicherung aber durch die vorliegenden Rapportzettel nachzuweisen, dass seinerzeit grße Mengen wasser ausgelaufen sind und hierdurch die Fundamente unterspült wurden. Die Kosten für das Ausgleichen des Hauses durch ERKEpfähle u.a. Kosten (Bodenplatte z.T. neu) haben ca. 35.000 EUR betragen. Ich bin der Meinung, dass durch die Unterlagen des Wasserwerkes die Schadensursache bewiesen ist. Eine andere Nachweismöglichkeit gibt es nicht. Die Versicherung muss meiner Meinung nach den Schaden ersetzen. Oder? Bin auf Stellungnahmen gespannt. Claus