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Ja, das ist leider möglich. Sollte der Betreuer das für notwendig erachten, kann er beim Gericht diesen "Aufgabenkreis" verlangen, beziehungsweise seine Aufgabenkreisliste verlängern. Du wirst nicht unbedingt im Vorfeld informiert, sondern bekommst vom Gericht einen entsprechenden Hinweis. Private Post ist davon ausgenommen. "Angeblich" *Zwinker*