Antwort
Da Sie geschieden sind, und falls die Kinder unter 18 Jahren haben, gibt es die so genannte Erziehungsrente vom Staat. Diese war in meinem Fall durchaus großzügig bemessen.
Bitte bei der Deutschen Rentenversicherung unter Erziehungsrente googeln.
Während die Halbwaisenrente die Kinder erhalten, erhält die Erziehungsrente der erziehende Elternteil.
(Ich selbst hätte mich für gut informiert gehalten, aber ich hatte von einer Erziehungsrente noch nie gehört. Ich habe sie nur gefunden, weil ich nach Erwerbsminderungsrente gesucht hatte und davor im Verzeichnis die Erziehungsrente stand.)
Viel Erfolg