Vielleicht kann hier jmd weiterhelfen?

Schulen grunds haben ja einen Ausbildungs/Erziehungsauftrag - dürfen als (rein theoretisch) keine Maßnahmen zulassen, welche werbewirksamen oder wirtschaftlichen Charakter haben. Weiß jmd vielleicht - ob das Auslegen (oder verteilen) von Flyern (werbecharakter) rechtlich i.O wäre - oder ob hier die Schulleitung sich auch in einer rechtlichen Grauzone bewegen würde?

Bin über alle Antworten dankbar :-)