Eine Taufpatin muss eine Reihe von Bedingungen erfüllen (kirchliches Gesetzbuch CIC c. 874):
- Sie muss gefragt werden (das setze ich voraus).
- Sie muss mindestens 16 sein (ist gegeben).
- Sie muss katholisch sein, Erstkommunion und Firmung empfangen haben und eine Leben führen, das dem Glauben entspricht. (das ist das Problem - es fehlt die Firmung!)
- Sie darf keiner kanonischen Strafe unterliegen (auch davon ist auszugehen).
- Sie darf nicht Mutter des Täuflings sein (auch nicht gegeben).
Bleibt die fehlende Firmung - sprecht frühzeitig mit dem taufenden Priester, er hat hier durchaus einen gewissen Ermessensspielraum, den könnte er ausschöpfen.