Hallo Leute,

hatte im letzten Jahr einen mtl. Abschlag von ca.40,- bei meinem damaligen Stromanbieter. Und bekam zum Ende des Jahres 2009, sogar noch eine Gutschrift von über 50,-€

Habe fristgerecht meinen Versorger zum 01.04.10 gekündigt und bin zu einem günstigeren Versorger gewechselt. Sparen muss sein.;)

Bekam jetzt vom meinem alten Versorger eine Rechnung von über 200,-€. Auf der Rechnung steht, dass im Abrechnungszeitraum vom 31.12.09 - 31.01.10 die Ablesung "Rechnerisch ermittelt" wurde & vom 01.02.10 - 31.03.10 die Ablesung "Geschätzt" wurde.

Meine Frage: Darf der Versorger mir eine Rechnung stellen, worin die Ableseung "geschätzt" bzw. "rechnerisch ermittelt" wurde?

Mein neuer Anbieter hatte die Kündigung übernommen, ich selber bekam aber vom alten Versorger nie eine Kündigungsbestätigung bzw. eine Karte zur Zählerablesung....

Was meint Ihr dazu?

Besten Danke für Antworten

Gruß

Chris