Hab mit einem Kumpel erörtert, ob man als Fußgänger eine Beleuchtung mitführen muss und diese auch einschalten.
Meiner Meinung nach müssen Fußgänger keine Beleuchtung haben, wenn sie auf Feldwegen unterwegs sind (dort können auch Fahrräder und Fahrzeuge fahren, diese müssen, sind wir uns beide einig, beleuchtet sein - §17 StVOrdnung.

Zusätzlich meinte mein Kumpel zwischen Fahrrädern und Fußgängern herrsche kein Unterschied. Das hab ich verneint und auf einzelnene Seiten hingewiesen in denen steht Fahrräder müssen, Fußgänger können. Die passende Rechtsnorm dazu konnte ich auf die Schnelle nicht finden, hat jmd noch paar rechtliche Grundlagen?