Hallo,

ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit bei folgender Formulierung möglich:

"Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist frühestens zum 30.09.2019 (maximal 4 Jahre ab Vertragsschluss) möglich."

Meinem Verständnis der deutschen Sprache zufolge ist durch die verwendete Formulierung mit "ZUM 30.09.2019" unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten eine fristgerechte Kündigung Ende Juni möglich, so dass das Mietverhältnis auch am 30.09.2019 endet.

Anders würde es sich verhalten falls anstelle von "zum" ein "ab" steht.

Vielen Dank für Eure Einschätzungen!