Elterngeld wird seit 01.01.2011 grundsätzlich auf das Arbeitslosengeld II angerechnet und gilt als Einkommen. Was du überall liest sind noch die alten nicht mehr gültigen gesetzlichen Regelungen, der Freibetrag für Elterngeld (früher 300 Euro) ist weggefallen.

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Delia, Julia, Dina, Johanna, Eva, Martha, Tabea, Thora, Tarja

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Suche doch mal nach alten biblichen Namen (beliebte-Vornamen.de)...

Mann Jeremia Jesaja Timotheus Uriel Zachäus Zacharias

Frau Peninna Pua Salome Saphira

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Ist dir schon ganz gut gelungen...

Schreibe doch noch ein paar Sätze über deine Interessen, deine Lieblingsfächer in der Schule usw. und warum du das Praktikum in dieser Firma machen möchtest.

Gute Arbeitsmöglichkeiten finde ich nicht so gut, eher das du die Arbeitsabläufe des Kaufmanns für Bürikommunikation näher kennenlernen möchtest.

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Ich finde dies kommt immer auf die jeweilige Person und deren Geschichte an. Ablehnen und anderen Vorwürfe zu machen ist immer leicht, ist man aber selber in solch einer Situation, denkt man schon anders. Hätte ich schwere Krankheiten o.ä. in der Familie würde ich sowas machen lassen.

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Ist doch gut, wenn du jetzt schon merkst das dir die Ausbildung nicht gefällt. Also suche dir etwas anderes, womit du glücklich bist. Du musst noch so lange bis zur Rente arbeiten und dies solltest du auch in einem Beruf machen, den du magst.

Habe übrigens auch eine zweite Ausbildung gemacht. Fand meine erste Ausbildung einfach nur furchtbar und habe deshalb vorzeitig ausgelernt. Die letzten 8 Monate waren der blanke Hass und ich hatte mich nur noch auf Arbeit gequält..wollte aber unbedingt den Berufsabschluss und natürlich das Geld.

Nun bin ich froh, dass ich die zweite Ausbildung gemacht habe und bin mit meiner Berufswahl glücklich :-)

Meine Verwandschaft fand meine Pläne auch nicht so toll, nur muss ich damit leben und nicht die anderen! Mache doch erstmal das Fachabi und dann siehst du weiter. Finanzielle Hilfen bekommst du bestimmt.

Also traue dich!

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Wenn es dir keine Ruhe lässt, dann rufe doch bei deinem Arzt an und lasse dir einen früheren Termin geben. Du hast Angst und machst dir Sorgen und da ist es völlig normal beim Arzt nochmal nachzufragen. Habe aber auch gehört, dass man sich in deiner o.g. Situation aller zwei Tage melden soll.

Hast du denn schon eine Hebamme, welche du fragen könntest?

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Hast du die Adresse von dem Arbeiter-Samariter-Bund? Ansonsten suche dir doch mal die Adresse im Internet und widerrufe den Vertrag.

Wenn die wirklich seriös sind, dann legen die doch nicht einfach bei einem Telefongespräch auf. Vielleicht hat sich auch nur jemand als ein Mitarbeiter vom ASD ausgegeben. Kommt leider immer mehr vor...

Falls dir aber wirklich etwas am Spenden liegt, dann rufe doch einfach beim ASD an und erkundige dich dort nochmal.

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Im Gesetz steht eindeutig, dass eine einfache Strecke mit dem billigsten Verkehrsmittel berücksichtigt wird. Der Bearbeiter wird nun schauen, wie hoch die Kosten der öffentl. Verkehrsmittel und die Kosten für die einfache Fahrtstrecke zum Arbeitsort sind und natürlich die günstigeren übernehmen. Jedoch können hier auch wegen besonderer Gründe andere Entscheidungen getroffen werden.

Du hast das hier ja schon richtig gut begründet.

Wenn du möchtest, dass der Fall schnell nochmal überarbeitet wird, dann mache einen Termin bei deinem Sachbearbeiter aus und bespreche den Fall mit ihm. Falls der Sachbearbeiter aber nicht von seiner Berechnung abweicht, lege Widerspruch ein. Widerspruch kannst du gleich auf´m Amt bei der Widerspruchstelle einlegen. Die MItarbeiter müssen den WS sogar selber niederschreiben.

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Hey, für 2 Personen ist die Wohnung aber viel zu groß. Es wird ja nicht nur nach der Miethöhe, sondern auch nach der Wohnungsgröße geschaut. Dies liegt natürlich an den Betriebskosten. Bei größeren Wohnungen sind diese ja auch höher und darin sieht das Amt ein Problem. Geht vorausschauend natürlich um die Betriebskostenabrechnung.

Ansonsten steht es dir frei eine Wohngemeinschaft zu gründen. Hier hat das Amt natürlich keine Einwände.

Spreche doch mal beim Amt vor und erkundige dich nach der gültigen Wohnungsgröße und der Miethöhe.

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Hey, natürlich musst du dein ganzes Vermögen beim Jobcenter angeben. Es finden egelmäßig Datenabgleich (DALEB) zwischen den verschiedenen Ämtern statt und auch Bausparverträge kommen da zum Vorschein.

Selbst wenn du das Geld abhebst und zuhause aufbewahrst, machst du dich ja absichtlich hilfebedürftig und dies ist auch strafbar.

Alle deine Fragen können beim Erstantragsservice (Ausgabe des Hartz 4 Antrages) besprochen werden. Bei meinem hiesigen Jobcenter wird sogar bei der Antragsausgabe per Überschlagsberechnung geschaut ob man Anspruch auf Hartz 4 hat. Hier erfährst du dann auch in welcher Höhe dein Vermögen eventuell überschritten wird und dies kannst du dann ausgeben oder abheben. So bist du auf der sicheren Seite und dir kann nichts passieren.

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Sprich auf dem Sozialamt vor, erkläre deine Lage und bitte um Herabstufung des Abzahlungsbetrages.

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Kommt natürlich auf deinen Einzugstermin an bzw. ob der Vormieter die Wohnung schon geräumt hat und er Vertrag schon beendet ist...

Hatte meinen gleich bekommen, meine Wohnung stand ein paar Wochen leer.

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An deiner Stelle würde ich wirklich mal bei einer anderen Frauenärztin vorsprechen! Normal ist das nicht und ehe man hier irgendwelche Ferndiagnosen zurechtspinnt....

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