Ich habe formgerecht per Einschreiben mit Rückschein und Mail Widerspruch gegen eine überhöhte Handwerkerrechnung eingelegt und den von mir errechneten anerkannten Betrag beglichen. Ohne Bezug zum Widerspruch kommt von der Firma nun eine Nachforderung des beanstandeten Betrags. Muss ich erneut begründeten Widerspruch einlegen? Reicht es diesmal per Mail?

Danke für Tipps.