Hallo Freunde. Ich habe vor 11 Monaten einen Seat Leon beim Händer gekauft. Nach zwei Wochen fiel die Zentralverriegelung aus worauf hin der Händler diese Anstandslos repariert hat. Nun ist die Zentralverriegelung wieder kaputt. Nun sind die 6 Monate wo der Käufer mir nachweisen muss das ich den Schaden verursacht habe allerdings vorbei.

Wer muss nun die Zentralverriegelung reparieren? Ich oder oder Händer? Gewährleistung laut Gesetzgeber habe ich.

Vielen Dank für eure Antworten!!