Guten Abend,
ich werde nicht schlau aus den Informationen seitens der unterschiedlichen Quellen des Internets. Ich war heute seit langer Zeit mal wieder bei meiner Fahrschule und habe gefragt, ob ich noch im System bin. Sie meinte nein, da die Gültigkeit nur noch 1 1/2 Jahre beträge, wobei ich eine Quelle gefunden habe, die besagt, dass sie zwei Jahre gültig seien. Eine andere Quelle besagt jedoch, dass die Theorieprüfung innerhalb eines Jahres nach dem Eingang des Prüfungsantrages abgelegt werden muss, oder die Theoriestunden verfallen. Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich einen Prüfungsantrag beantragt habe. Wann beantragt man denn? Beim Anmelden in der Fahrschule oder nachdem man die Theoriestunden voll hat? Jedoch errinere ich mich gelesen zu haben, dass der Tüv mir Bescheid geben sollte, sofern ich den Prüfungsantrag beantragt habe und die Theorieprüfung nicht innerhalb eines Jahres gemacht habe...
Ich bin echt verzweifelt, denn ich habe echt keine Lust 270€ für die Theoriestunden wieder zu bezahlen. Hat da jemand Ahnung von?