Niedersachsen: Seit mindestens 15 Jahren wächst in 75 cm Abstand zur Grundstücksgrenze ein zierlicher Goldregen (Stamm ca. 7 cm Durchmesser), der inzwischen zirka 2,5 Meter hoch ist, jedoch eine kleine Krone hat, die nicht über den Zaun ragt. Im letzten Sommer hat der Nachbar zwei Hochbeete direkt auf der anderen Seite des Zaunes errichtet und diese mit Gemüse bepflanzt. Er verlangt nun mit Nachdruck das Entfernen meines Goldregens (will dies auch gern selbst erledigen). Dieser sei für ihn gesundheitsgefährdend. Außerdem stehe er zu dicht an der Grenze und man bezweifle, dass er überhaupt schon länger dort stünde. Die Krone des Bäumchens verdeckt die Ansicht auf die Hochbeete, ist also für mich durchaus positiv. In meinem Garten wachsen auch Eiben, Ginster, roten Holunder und Kirschlorbeer. Auch hier könnten giftige Pflanzenteile durch Tiere oder Wind zum Nachbarn gelangen. Muss ich der Forderung nachgeben? Wo endet der Einfluss des Nachbarn auf meine Gartengestaltung? Natürlich wurde sofort eine Frist gesetzt und rechtliche Mittel angekündigt, sollte ich mich nicht beugen.