Hallo Liebe Community,

Und zwar habe ich am Montag ein gebrauchtes Auto im Wert von 16.000 Euro privat erworben, ich habe dieses Fahrzeug mit dem Hänger geholt und dieses ist nun seit Donnerstag ( 3 Tage ) angemeldet und wird gefahren. Der Rückwärtsgang hat teilweise gehakt und ich musste gestern am 2ten Tag feststellen, dass der Rückwärtsgang überhaupt nicht mehr funktioniert & ein Schaden am Getriebe hervorliegt.

Nun wollte ich fragen wie die Rechtslage ist. Muss der Verkäufer trotz privatverkauf die kosten übernehmen? Ich wurde nicht auf diesen Mangel hingewiesen und nun ist es bei mir Kaputt gegangen.

Mfg Christian