In einem 2Familienhaus darf auf Anweisung des Vermieters nur ein Mieter das Regenwasser nutzen. Der 2. Mieter hat auf eigene Kosten eine Laube gebaut und nutzt davon das Regenwasser. Das reicht aber meistens nicht über den Sommer, da die Dachfläche viel kleiner ist, als die, die der andere Mieter nutzt . D.h. der Mieter ist deutlich benachteilig: er zahlt fürs Niederschlagswasser den vollen Anteil in den NK ohne Nutzen. Er zahlt für zusätzliches Leitungswasser und hatte die Kosten für Laube, Wasserfässer und 80m Schlauch. Darf der Vermieter einen Mieter so benachteiligen?

Danke!