Laut Mutterschutzgesetz darfst du nur von 6-20.00 arbeiten. Kümmer dich bei deiner FA darum oder im Internet das du das Heft Mutterschutzgesetz bekommst das du durchlesen kannst und dann deinem Chef geben kannst. Wenn du die einzige Servicekraft bist und dann noch in der Ausbildung, wann gehst du zur schule wenn du mittw. - sonnt. arbeitest? Mo und Di etwa ? Dann hättest du nie frei. Das geht so oder so nicht. Wenn du mal krank wirst, wer arbeitet dann für dich ? Ich halte das für keinen guten Betrieb, wende dich mal ans Arbeitsamt viell. Kannst du bis zur Geburt was anderes machen und danach eine neue Ausbildung anfangen, es macht eh keinen Sinn weiterzumachen oder ? Du setzt ja min. 14 wochen aus, das geht glaub ich in der ausbildung gar net, da müsstest du ein Jahr wiederholen. BV stellt dir deine FA aus.
Gruß, alles Gute