Antwort
Nein dürfen se nicht nur wenn die einen Richterlichenbeschlus haben oder Gefahr im verzug
Nein dürfen se nicht nur wenn die einen Richterlichenbeschlus haben oder Gefahr im verzug
Weil es sonst negative und spät folgen gibt das land wird irgendwann unfruchtbar, Lebewesen, menschen und pflanzen werden krank. De luft wird verschmutzt. Wirkt sich auch negativ auf das wetter aus und es gibt hörere kosten für die mülbesetigung das wiederum sich negativ suf die steuern auswirken könnte. Und und und .....