Das, was man an Fasten des Monats Ramadan versäumt hat, muß man nachholen. Wenn der Fastenabbruch absichtlich und ohne religionsgesetzlichen Grund erfolgte, dann muß man zusätzlich zum Nachholen (auch) Sühne für jeden Tag entrichten. Diese (Sühne) ist 60 Tage zu Fasten, oder das Speisen von 60 Armen, oder das Geben von 60 Mudd (Speise) für 60 Arme, wobei der Anteil von jedem Armen ein Mudd (750 g) ist.

Und hör nicht auf die leute die dir kommen vonwegen dann kannst dus auch grad " mit allah (subhana wa taala ) sein lassen" "ein orgasmus existiert ganz sicher " Das sind die shaytane die aus den menschen reden. Allah subhana wa taala ist allvergebend und barmherzig und liebt dich, dass du reue fühlst. Das ist gottesfurcht und gott liebt das.

Allahu ahlem Salam aleykum

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