Mittlerweile sind Kurzzeitkennzeichen zu einem Zweck ausgeschrieben und das ist im Fahrzeugschein vermerkt und nur dafür darf man es benutzen.
Ist das Kennzeichen für die Fahrt zum TÜV darfst du zum TÜV und nach hause, sowie zur Zulassungsstelle fahren, nicht einkaufen und zur Arbeit.
Achtung: bestehst du den TÜV nicht, dann muss das auto per Trailer nach hause bzw zur werkstatt zurück.
Ist das Kennzeichen für Probefahrt und Überführung darfst du es Probe fahren und nach hause fahren (egal ob auf Käufer oder Verkäufer angemeldet) der Stop an der Tankstelle unterwegs wird meist noch gestattet und dann kannste wieder zur Zulassungsstelle
Zur Arbeit oder zum einkaufen ist weder Probefahrt noch überführungsfahrt und auch keine Fahrt zum TÜV und wird daher nicht mehr gestattet.
Du kannst aber trotz Kurzfassung zur Zulassungsstelle fahren und den Wagen normal zulassen sobald er TÜV hat und darfst dann auch damit einkaufen und zur Arbeit.
Mit der Kurzzulassung halt nicht
Hatten die Diskussion grade selbst mit der Zulassungsstelle
Da ging es um kurzzulassung für den Weg zum tüv und anschließend Probefahrt mit den kennzeichen, selbst das geht nicht, weg zum tüv, tüv machen, dann neue kurzzulassung für probefahrt, ohne tüv übrigends auch keine Probefahrt