Wenn man bei einer Prüfung nach Prüfungsende noch schnell ein Wort aufs Blatt schreibt(welches nicht mal Einfluss auf die die Note haben wird), und die Lehrerin das sieht, zählt das als Unterschleif und die ganze Klausur darf mit 0 Punkten gewertet werden?

Das wird mir zumindest vorgeworfen, allerdings kann ich dazu keine Rechtlichen Grundlagen finden, da unter Unterschleif das Nutzen von Unerlaubten Hilfsmitteln verstanden wird.

Da ich allerdings keine Unerlaubten Hilfsmittel mir zu Nutze gemacht habe, sondern lediglich 1 Wort nach Prüfungsende aufs Blatt geschrieben habe (ich weiß, war unnötig und kommt nicht mehr vor) darf meine Klausur doch gar nicht mit 0 punkten bzw. als nicht bestanden gewertet werden, oder??