Welche Folgen hat eine Meldung über Verdacht auf ArzneimittelMissbrauch bei der Arzneimittelkommission für den Patienten? Bzw gibt es überhaupt welche?
Ein Freund von mir hat sich bei mehreren Ärzten dasselbe BTM verschreiben lassen. Dies ist der Apotheke aufgefallen. Sie verweigerten daraufhin die Ausgabe des Medikaments und sagten sie müssen es der Arzneimittelkommission melden . Wird bei dieser Meldung der volle Name angegeben? Hat dies Folgen für meinen Freund? Wenn ja, welche?
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