Alsoooo...

Vergleich; alle 14 Tage sind gerichtlich geregelt. Mutter verweigert seit 2 Jahren Wechselkleidung, nun mehr seit 7 Monaten die Brille, die mehr als notwendig ist. Mutter begründet alles mit: kein Bock das sie bei dir vergessen werden. (Wohl angemerkt, es wurde noch NIE etwas bei mir liegen gelassen) Jugendamt hat sie auch schon zusammen gefaltet dass sie die Brille mitgeben soll . Vergebens. Sie weigert sich trotzdem. Richterin motzte sie an, bringt auch nichts .

Jetzt hatte ich die Faxen dicke . Mein Sohn leidet massiv unter Kopfschmerzen durch diese starke Sehschwäche .(Kurzsichtig) Bin zum Optiker und alles bestellt.

Mein Sohn , so ehrlich wie er ist und so wie ich ihn erzogen habe , erzählt dies natürlich der Mutter. Die rastet nun vollkommen aus deswegen. Ich würde sie hintergehen und Beleidigungen aller Art. Die Brille ist Dienstag fertig und abholbereit. Sie will nun da anrufen , wenn's sein muss da auftauchen und diese selber holen so das ich nicht an diese heran komme. Die Bestellung der Brille läuft verständlich auf den Namen des Sohnes aber mein Wohnort. Diesen will sie sogar als Zeuge mit nehmen.

Kann sie diese einfach abholen obwohl sie diese NICHT bestellt hat und ohne diesen Abholschein?

Greetz