Hallo meine Lieben!

Ich habe eine dringliche frage.

Folgende Situatzion: mein Freund, er kommt aus DE, ist im knast. Er war illegal in der schweiz (ich bin vollblut schweizerin) und wurde letzse woche festegenohmen. Da eine haftstrafe vorliegt in DE (von dem wusste ich anfang an), wird er zurück gebracht mach deutschland. Da die beziehung zwische. Uns relativ frisch ist, und es für uns beide ein schock war, haben wir uns verlobt am dem tag, als ich ihn das erste mal nach der festnahme sah. Es ist mir egal, was alle sagen, ich liebe diesen mann, und ich werde ihn auf keinen fall alleine lassen in dieser schweren zeit!

Nun stellt sich die frage: muss ich aufs zivilamt gehen in der schweiz und die verlobung angeben? Wir haben uns vorallem deshalb verlobt, da wir in DE in eine einzelzelle gebracht werden können. Und da es so die besseren möglichkeiten gibt den kontackt/besuchszeit freigang zu erhalten ect.

Ich werde nechste woche mit seinem anwalt sprechen aus DE. Trotzdem währe ich sehr froh um eine antwort, wen jemand was weiss!

Ps: ja, ich habe ein helfersyndrom, ja, ich kann 3jahre auf ihn warten, wen man einen menschen wirklich liebt, dann spielt es aus meiner sicht keine rolle, wo er odr sie ist. Das einzige was zählt, ist die treue im herzen, und für immer füreinander da sein. Danke für eure hilfe!