Die Verbraucherzentrale sagt folgendes:

Kostenlose Wochenblätter und Werbebeilagen in Tageszeitungen

Wenn kostenlose Anzeigenblätter auch einen redaktionellen Teil enthalten, reicht der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" auf dem Briefkasten nicht aus. So hat der Beschluss vom 16. Mai 2012 (Az.: I ZR 158/11)entschieden. Diese Blätter dürfen trotzdem eingeworfen werden. Sie sollten deshalb am Briefkasten einen besonderen Hinweis anbringen, dass sie auch keine Anzeigenblätter wünschen. Beispiel: "KEINE Werbung – keine Handzettel, keine Wurfsendungen, keine kostenlosen Zeitungen und Wochenblätter". Auch können Sie die Redaktion in einem Schreiben über Ihren Wunsch informieren.

Für Werbezettel, die in Tageszeitungen oder Wochenblättern eingelegt sind, gilt der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" nicht. Sie sind Bestandteil dieser Zeitungen und können nicht separat zurückgewiesen werden. Die einzige Möglichkeit ist dann, die Zeitung abzubestellen.

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