Hallo,

ich besitze ein Haus in NRW und möchte an der Grundstücksgrenze einen Zaun von 2m Höhe errichten. Mein Nachbar ist damit nicht einverstanden und nun bin ich bei der Recherche der rechtlichen Grundlagen. Leider wiedersprechen sich die einzelnen Quellen immer wieder und ich bin jetzt verwirrter als zuvor... Die Baugrenze verläuft auf der Grundstücksgrenze, da das Grundstück geteilt wurde. Aus meiner Sicht gibt es folgende festlegungen die sich wiedersprechen: - 9m an einer Grundstücksseite; max 15m erlaubt - Bebauungsplan schreibt max. 1,2 m vor (wird aber im gesamten Wohngebiet misachtet) - 3 m Abstand muss immer eingehalten werden

Bitte helft mir aus den Zuständigkeitdschungel...