Hallo,

ich arbeite als Betreuerin in einer Einrichtung für minderjährige Flüchtlinge. Ich würde gerne wissen, ob ich nach der Arbeit auch privat Kontakt zu den Jugendlichen haben darf, gibt es dazu rechtliche Regelungen? Ich habe zB ein Bezugskind, zu dem ich eine gute Beziehung aufgebaut habe. Für mich wäre es in Ordnung, mal auch außerhalb der Arbeitszeit etwas zu unternehmen, ich weiß nur nicht ob es außerhalb der Arbeitszeit ok ist? Er wird bald volljährig und macht sich große Sorgen um die Zukunft und ich würde ihm auch über meine Arbeit hinaus helfen, wenn er die Einrichtung verlassen muss. Ich hatte zb damals in meiner Schulzeit Lehrer, die ständig mit Schülern auch über facebook usw kontakt hatten oder mal nachhause eingeladen haben...so erreicht man jugendliche doch auch irgendwie und finde es besonders in dem Bereich schwierig zu 100% zu trennen.... was meint ihr? Ich danke euch schonmal für die Antworten und sorry für den langen Text.