Erbanspruch bei Zahlung einer Beerdigung bei „verschwägertem“ Verhältnis?
Hallo zusammen, ein Freund von mir hat eine Aufforderung bekommen für den verstorbenen Ex-Ehemann seiner Mutter die Bestattungskosten zu zahlen. Nach § 1968 BGB ist das in Bayern zulässig.
Meine Frage ist, ob er dann auch einen Erbanspruch hat, ggfs. auch wenn kein Testament vorliegt (wissen wir bis jetzt noch nicht)?
Wer zur Kasse gebeten wird, muss doch auch den Erbanspruch haben, das wäre zumindest mein Verständnis.
Danke für Eure Antworten.
Recht,
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Beerdigung