Ich habe zum ersten Mal meinen Steuerausgleich (fürs Jahr 2012) gemacht und es kam sogar eine kleine nette Gutschrift dabei raus.

Unten habe ich angekreuzt "Wünsche Freibetrag fürs nächste Jahr" und ein paar Tage später kam auch schon die Bestätigung, dass ich fürs nächste Jahr einen Freibetrag von Summe X habe.

Letzte Woche kam dann auch der Bescheid per Post, dass ich eben im Jahr 2012 zu viele Steuern gezahlt hatte und ich daher im nächsten Jahr einen Freibetrag von XX Euro hätte, wenn ich den Bescheid bei meinem Arbeitgeber abgebe.

Habe mich zuerst natürlich sehr gefreut, wobei nach recherchieren im Internet festgestellt, dass dieser Freibetrag - sofern man nicht ähnlich hohe Ausgaben wie im Vorjahr hat - gar nicht so gut ist.

Deswegen meine Fragen:

  1. Bin ich verpflichtet die Freibetragsbestätigung meinem Arbeitgeber abzugeben, wenn ich sie vom Finanzamt beantragt habe.
  2. Bekomme ich trotzdem mein Geld von 2012 ausgezahlt?

Wie gesagt, es kam ja beim Steuerbescheid eine Gutschrift raus und ich habe dann auch schon letzte Woche den Bescheid per Post erhalten, dass mir ab nun ein Freibetrag zusteht, Geld wurde mir allerdings (noch) keines überwiesen. Bin mir jetzt auch nicht sicher, ob ich da noch eines bekomme, oder ob das nun auf den Freibetrag fürs nächste Jahr aufgerechnet wurde?!

Viele Grüße aus Österreich, Carmen