Person A arbeitet für einen Tag in der Gastronomie von Person B. Person A arbeitet jedoch nur einmal, den ersten Tag auf Probe um den Job als Kellnerin kennenzulernen. Merkt jedoch das es nichts für sie ist und es bleibt lediglich bei diesem Probearbeitstag. An genau diesem Tag kommt der Zoll und kontrolliert die Arbeiter. Dies war am 05/11. Person A bekommt Post von Hauptzollamt, in dem sie Fragen beantworten soll. In diesem Zeitpunkt wird die Familie von Person A, die noch Schülerin ist von der Agentur für Arbeit unterstützt (ALG II).

Meine frage nun: Kann Person A für den Probearbeitstag bestraft werden? Musste sie das vorher beim Amt anmelden oder ist Person B dafuer verantwortlich? Wie sollte Person A jetzt weiter Vorgehen?

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