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Antwort
Ich bin selbst ehrenamtlich als Umweltschützer tätig und kümmere mich in meiner Freizeit um ein kleines Naherholungsgebiet mit Badeweiher. Somit habe ich - besonders in den Sommermonaten - sehr oft mit zerborstenen Glasflaschen und somit Scherben/Splittern auf Laufwegen und Rasenflächen zu tun. Nicht nur Menschenfüsse sind bedroht, sondern auch Hundepfoten und die Extremitäten von Wildtieren/Wasservögeln. Und oft müssen auch Fahrradreifen dran glauben. --- Für mich ist die Nichtbeseitgung von Glasbruchstücken ein Straftatbestand: versuchte Körperverletzung. Wenn ich jemanden erwischen sollte´, dann hat er eine Anzeige am Hals ... da dieser Jenige das wohl nicht zum ersten Mal gemacht hat.