Hallo zusammen,

Ich habe vor einen Online-Shop für Textien und Accessoires nach § 19 UStG Kleinunternehmerregelung zu eröffnen.

Da ich aber vorher Waren einkaufen will, damit der Shop bei der Eröffnung gut bestückt ist, muss ich ein Gewerbe anmelden, da die meißten Großhändler nur an Personen mit Gewerbeschein verkaufen.

Jetzt meine frage dazu: Muss ich mit dem Gewerbe sofort nach Anmeldung und Fragebogen vom Finanzamt starten oder darf ich das Gewerbe "ruhen" lassen bis ich genug Waren eingekauft habe und den Online-Shop eröffne?

Ich hoffe mir kann jemand eine Antwort geben...

Danke im Voraus! =)