Ich habe eine Frage bezüglich meiner Ausbildung. Und zwar habe ich am 01.09.2019 in einer Kanzlei angefangen zur Rechtsanwaltfachangestellten. Am 01.02.2020 habe ich in einer anderen Kanzlei angefangen - und die Zeit von der anderen Kanzlei wurde mir angerechnet. Nun war es so, dass ich am 01.09.2020 mein Gehalt für das 2. Lehrjahr hätte bekommen müssen - jedoch sagte mir mein Ausbilder, dass das erst gilt, wenn ich 1 ganzes Jahr dort bin und habe es somit erst dieses Jahr im Februar bekommen. Jetzt ist es so, dass ich seit dem 01.08.2021 im 3. Lehrjahr bin und noch das Gehalt vom 2 Lehrjahr bekomme. Ist dies rechtens?