Im Zuge einer Verhaftung/Ingewahrsamnahme in der Nacht bis zum Folgetag wurde der Hund des Betroffenen ins nächste Tierheim gebracht, da kein Bekannter des betroffenen das Tier aufnehmen wollte/konnte. Nach welchem Recht darf die Polizei das? Es handelt sich um einen Rottweiler - hat das irgendeine Auswirkung?