Sicherstellung eines Hundes - nach welchem Recht darf die Polizei das?
Im Zuge einer Verhaftung/Ingewahrsamnahme in der Nacht bis zum Folgetag wurde der Hund des Betroffenen ins nächste Tierheim gebracht, da kein Bekannter des betroffenen das Tier aufnehmen wollte/konnte. Nach welchem Recht darf die Polizei das? Es handelt sich um einen Rottweiler - hat das irgendeine Auswirkung?
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