Guten Tag,

Ich wollte mich mal bezüglich eines Themas informieren, welches mir ziemliche Bauchschmerzen verursacht.

Es geht dabei um eine Situation in der Schule, in welcher mein Lehrer mir befahl eine Straftat zu begehen. Es handelt sich um Raubkopie eines Spielfilmes und das Filmen von Schülern / Schülerinnen ohne dessen Erlaubnis, sowie das ausstrahlen von Kopie und Schüleraufnahmen auf einer öffentlichen Veranstaltung (Schul-Veranstaltung) .

Zumindest bei dem Erstellen der Kopien bin ich mir sicher dass ich eine Straftat nach §53 des Urheberrechtsgesetzes begangen habe. Bei dem Filmen und Veröffentlichen der anderen Aufnahmen bin ich mir nicht sicher da die Ausstrahlung lediglich von anderen Schülern und Schülerinnen besucht wurde. Dennoch fühlt sich dies falsch an, da sich einige für derartige Aufnahmen schämen.

Ist jetzt die Schuld lediglich auf meiner Seite, da ich die Aufgabe meines Lehrers ja auch hätte ablehnen können oder trifft ihn eine Mitschuld aufgrund dessen, dass er mich dazu angestiftet hat?

Mit freundlichen Grüßen 

C. R.