Ich bin in einer ähnlichen Situation. Seit Mai wohne ich mit meinem neuen Partner und zukünftigen Ehemann und meinen Kindern aus erster Ehe zusammen. Wenn wir heiraten bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen. Der Kindesvater muss weiter zahlen. Allerdings entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Den bekommst Du dann nicht mehr. Da ich vom Arge vorher gelebt habe, mussst ich auch meine Krankenversicherung selber tragen, da unser gemeinsames einkommen 20 Euro über der Grenze lag, dass heisst, wenn beide Einkommen/Einnahmen eine gewisse datierte Grenze übersteigen, muss Dein Partner auch vor der Eheschließung für Euch aufkommen.

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