Ich betreibe eine Kneipe mit einem aufgestellten Zigarettenautomat. Dieser frisst ab und zu Geld, ohne Zigaretten auszuwerfen. Die Gäste kommen dann immer zu mir und verlangen von mir das Geld zurück. Das habe ich bisher immer von mir gewiesen und auf den Automatenaufsteller verwiesen. Ist das richtig, das ich nicht verpflichtet bin, Gelder auszuzahlen, sondern die Gäste sich an den Automatenaufsteller wenden sollen?