Ich habe mein Mountenbike Cube AMS vor 2 Wochen für ca 900 Euro bei ebay Kleinanzeigen verkauft.Der Kauf wurde über PayPal abgewickelt und per Hermes verschickt.Jetzt ist vom Käufer eine Rückabwicklung gewünscht wegen angeblichen defekten am Dämpfer (laut Fahrradhändler des Käufers) die mir nicht bekannt waren.Ich bin vorher noch damit gefahren und die Dämpfer haben gedämpft und keine Geräusche gemacht. Ich habe in die Anzeige geschrieben privatkauf keine Gewährleistung und keine Rücknahme.Ich hatte viele Fotos reingestellt. Bin ich jetzt verpflichtet das Fahrrad zurück zu nehmen ?Ich habe es meiner Meinung nach besten Gewissens verkauft. Mir wird jetzt mit Anzeige wegen Betrug gedroht. Wie ist die gesetzliche Grundlage hier. Muss ich das Fahrrad denn vor dem Verkauf von meinem Fahrradhändler des vertrauens kostenpflichtig  durchchecken lassen damit es bestätigt ist dass ich reingeschrieben habe "Guter Zustand "?