Hallo, ich habe erst kürzlich bei der familien-internen Übergabe der Unterlagen DBV Berechtigungsscheine mit Coupons 1-3 erhalten. Wie ich im Netz gelesen habe, sollen die Fristen für Coupons 1-2 bereits abgelaufen sein. Frage: Macht es hier noch Sinn, eine Forderung zu beantragen (per Einschreiben und mit Kopie der Coupons? Adressiert an welche Abteilung der DBV?) und/oder einen Fachanwalt damit zu beauftragen? Und wie sieht es mit Coupon 3 aus? Danke vielmals schon jetzt für Auskünfte und vielleicht auch eine Empfehlung bzgl. eines Fachanwalts.