Guten Tag,
Ich versuche mich kompakt zu fassen:
Personn A und B haben ein Haus zusammen. ( Halb / Halb ) Person A und B lassen sich scheiden.
B zieht aus dem Haus aus und schenkt der Tochter den Anteil ans Haus, lässt sich aber notariell im Grundbuch eine Rückauflassungsvormerkung eintragen. Bei Verkauf des Hauses müsste Sie zustimmen bzw könnte Sie ihren Anteil zurückfordern wenn etwas ohne Ihren Willen damit passiert.
Frage 1: Person B ist gesundheitlich nicht fit und hat keine Anprüche mehr ans Haus. Kann die Rückauflassungsvormerkung mit Ihrer zustimmung gelöscht werden? Muss das beim Notar passieren? Was kostet das ca.?
Frage 2: Person A wohnt alleine im Haus und kümmert sich um alles. Die Tochter bewohnt das Eigentum nicht, steht jedoch als Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten laut Gesetz eingetragen.
Gibt es eine Möglichkeit ähnlich wie eine Rückauflassungsvormerkung, das die Tochter nicht mit allen Pflichten greifbar ist, aber bei Verkauf des Hauses einen Betrag x bekommt?
Besten Dank im Vorraus